Corona-Alarmstufe ab dem 17.11.

Ab dem 17.11. gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.

Sport in der Halle ist damit nur für Geimpfte und Genesene möglich (2G)

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/alarmstufe-gilt-ab-17-november-2021/

 

DIe geltenden Regelungen für den Sport sind auch hier einzusehen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf