Notbremse ist am 29.03. in Kraft getreten

Für die kommunalen Einrichtungen bedeutet dies, dass unter anderem das Sportzentrum Osterholz ab sofort wieder geschlossen ist. Der Betrieb von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport ist untersagt. Freizeitindividualsport ist nur noch im Freien und im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen zulässig. 

Die mit der Notbremse in Kraft getretenen Verschärfungen treten erst dann wieder außer Kraft, wenn der Landkreis Ludwigsburg an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder eine Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner aufweist. Auch hierfür bedarf es jedoch wieder einer Feststellung durch das Landratsamt Ludwigsburg. 

Wir werden Euch auch weiterhin auf dem Laufenden halten.