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TSV Asperg Vereinswappen

Satzung Turn- und Sportverein Asperg e

 

 

Beitragsordnung des TSV Asperg e.V.

(Gemäß § 6 der Vereinssatzung)

 

 

 

1.)        Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den TSV.

 

2.)        Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten am 01.01. des darauffolgenden Jahres nach der Beschlussfassung in Kraft.

 

3.)        In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

 

4.)        Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen in der Geschäftsstelle während der Geschäftszeiten abzugeben. Anschriftenänderungen und Kontowechsel sind der Geschäftsstelle sofort mitzuteilen.

 

5.)        Der Einzug der Jahresbeiträge erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV im 1. Quartal eines jeden Jahres. Beiträge die nicht im Bankeinzugsverfahren erhoben werden, erhöhen sich um eine Verwaltungsgebühr von € 8,00.

 

6.)        Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilgenommen haben, entrichten Ihre Beiträge bis spätestens 31.März jeden Jahres auf das Vereinskonto zuzüglich der unter Ziffer 5 genannten Verwaltungsgebühr.

 

7.)        Falls Beiträge beim Abbuchungsverfahren durch nicht mitgeteilte Kontoänderung, bzw, bei Widerspruch nicht eingezogen werden können, werden ebenfalls € 8,00 Verwaltungskosten berechnet.

 

8.)        Mitglieder, die mit der Zahlung Ihrer Beiträge trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand sind, können von der Mitgliedschaft gemäß § 5 Abs.3 der Satzung ausgeschlossen werden.

 

9.)        Beim Eintritt bis 30.06. eines Jahres ist der volle Jahresbeitrag, bei Eintritt ab dem 01.07. eines Jahres der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.

 

10.)      Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich. Dieser ist dem TSV (nicht nur den Abteilungen) schriftlich zu erklären.

 

11.)      Nicht entrichtete Beiträge führen zum Verlust jeglicher Ansprüche aus den unter Ziffer 3 genannten Sportversicherungen des Württembergischen Landessportbundes.

 

10.)      Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Daten der Mitglieder sind gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes geschützt.

 

 

 

            Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 02.Mai 2011 beschlossen und tritt sofort in Kraft.

 

            TSV Asperg e.V.

            Vorstand

Satzung Turn- und Sportverein Asperg e

 

 

 

Anlage zur Beitragsordnung in der Fassung  vom 02.Mai 2011

 

 

Beitragssätze

 

 

1. Einzelbeiträge

 

a) Einzelmitglieder über 18 Jahre                                  95,00 Euro

 

b) Kinder, Jugendliche, Schüler,

Auszubildende, Studenten, Rentner,

Wehr- und Zivildienstleistende  

mit den entsprechenden Nachweisen                            65,00 Euro

 

 

2. Familienbeiträge

 

a) Ehepaare                                                                160,00 Euro

 

b) 2. Kind                                                                    50,00 Euro

 

c) 3. Kind und weitere Kinder                                        20,00 Euro

 

 

3. Sonstige

 

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.

 

 

 

 

 

 

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