Beitragsordnung
des TSV Asperg e.V.
(Gemäß
§ 6 der Vereinssatzung)
1.) Die Beitragsordnung regelt alle
Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an
den TSV.
2.) Der Mitgliedsbeitrag, die
Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung
beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten am 01.01. des darauffolgenden
Jahres nach der Beschlussfassung in Kraft.
3.) In dem Mitgliedsbeitrag ist die
Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
4.) Anträge auf Änderung der Beitragshöhe
sind mit entsprechenden Nachweisen in der Geschäftsstelle während der
Geschäftszeiten abzugeben. Anschriftenänderungen und Kontowechsel sind der Geschäftsstelle
sofort mitzuteilen.
5.) Der Einzug der Jahresbeiträge erfolgt
durch Abbuchungsverfahren über EDV im 1. Quartal eines jeden Jahres. Beiträge
die nicht im Bankeinzugsverfahren erhoben werden, erhöhen sich um eine
Verwaltungsgebühr von € 8,00.
6.) Mitglieder, die bisher am
Abbuchungsverfahren nicht teilgenommen haben, entrichten Ihre Beiträge bis
spätestens 31.März jeden Jahres auf das Vereinskonto zuzüglich der unter Ziffer
5 genannten Verwaltungsgebühr.
7.) Falls Beiträge beim Abbuchungsverfahren
durch nicht mitgeteilte Kontoänderung, bzw, bei
Widerspruch nicht eingezogen werden können, werden ebenfalls € 8,00
Verwaltungskosten berechnet.
8.) Mitglieder, die mit der Zahlung Ihrer
Beiträge trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand sind, können von
der Mitgliedschaft gemäß § 5 Abs.3 der Satzung ausgeschlossen werden.
9.) Beim Eintritt bis 30.06. eines Jahres
ist der volle Jahresbeitrag, bei Eintritt ab dem 01.07. eines Jahres der halbe
Jahresbeitrag zu entrichten.
10.) Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende
möglich. Dieser ist dem TSV (nicht nur den Abteilungen) schriftlich zu
erklären.
11.) Nicht entrichtete Beiträge führen zum
Verlust jeglicher Ansprüche aus den unter Ziffer 3 genannten
Sportversicherungen des Württembergischen Landessportbundes.
10.) Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch
Datenverarbeitung (EDV). Die Daten der Mitglieder sind gemäß den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes geschützt.
Diese Beitragsordnung wurde von der
Mitgliederversammlung am 02.Mai 2011 beschlossen und tritt sofort in Kraft.
TSV Asperg e.V.
Vorstand